Der Mietwohnungsneubau darbt. Um das zu ändern, hat der Gesetzgeber bereits in den vergangenen Jahren Sonderabschreibungen eingeführt. Im Wachstumschancengesetz (WCG) hat er jetzt noch einmal nachgelegt. Die bestehende Sonderabschreibung wurde verbessert und um eine degressive Abschreibungsmöglichkeit ergänzt. Dadurch können Bauherren in den ersten vier Jahren über 37 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. PBP liefert die Details für Ihre Bauherrn-Beratung.
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt.
Gerade im Krankenhausbau setzt sich BIM immer mehr durch. Die anstehende Krankenhausstrukturreform wird den Bedarf an die Umstrukturierung und den Neubau von „Level II und -III Kliniken“ noch vergrößern und den ...
Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Er zeichnet sich dadurch aus, dass ein Erfolg – im Fall der Kündigung ein Teilerfolg – geschuldet wird und nur dieser zu vergüten ist. Das gilt auch bei Abschlagsrechnungen. Dem Auftraggeber steht für geleistete Abschlagszahlungen ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit diese den Honoraranspruch des Architekten übersteigen. Dass die Abschlagsrechnung den Leistungsstand richtig wiedergibt, muss der Planer darlegen. Das hat das OLG München klargestellt.
Bei der Ermittlung der Vergütung nach HOAI ist immer wieder die Frage relevant, ob die anrechenbaren Kosten für Anlagen der Technischen Ausrüstung separat angesetzt werden oder ob die Summe der anrechenbaren Kosten ...
„Bildet die Bauüberwachung den Gegenstand des Vertrags, schuldet der Architekt auch insoweit die Verwirklichung eines plangerechten und mangelfreien Bauwerks“. Dieser Leitsatz einer aktuellen Entscheidung des OLG ...
Bessere Honorare durch aktives Nachtragsmanagement
Wie kann man im Zeichen des aktuellen Preiskampfes im Tiefbau noch gewinnbringend arbeiten? Praktische Lösungen dazu liefert Ihnen der IWW-Lehrgang vom 19. bis 20.06.2024 in Würzburg. An zwei intensiven Trainingstagen erhalten Sie das Rüstzeug für ein effektives Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Sie gehören zu den Besten Ihrer Branche. Zeigen Sie es!
Aus 125.000 Mitbewerbern herausragen – mit dem Prädikatssiegel „Ausgezeichnetes Planungsbüro“ haben Sie dafür die besten Karten in der Hand. Warum sich eine Teilnahme auch für Ihr Büro rentieren, erfahren Sie jetzt auf unserer Informationsseite.
Andere Wege und Lösungen kennen lernen, nicht die gleichen Fehler machen, Tipps und Tricks aus der Praxis für die Praxis erhalten, und das Beste im eigenen Büro umsetzen. Diesen Nutzen bietet der moderierte Erfahrungsaustausch (ERFA) von Dr.-Ing. Knut Marhold in Kooperation mit PBP. Die vier bestehenden Erfa-Kreise wünschen sich mehr weibliche Mitglieder. Fühlen Sie sich deshalb gerne angesprochen – und informieren Sie sich über das Thema „Erfa-Kreis“.