Ich empfehle Ihnen den Wirtschaftsdienst Ingenieure &
Architekten, weil dahinter eine Redaktion steht, die Ihre Interessen,
Ihre Bedürfnisse und auch Ihre Nöte wirklich kennt. Ihr Erfolg ist
unser Ziel. Unser Anspruch ist es, Ihnen so viele Anregungen zur
Honorar- und Vertragsgestaltung sowie zur Führung Ihres
Unternehmens zu liefern wie keine andere Fach- oder Kammerzeitschrift.
Und das in einer Qualität und Praxisnähe, die ihresgleichen
sucht. Testen Sie den Wirtschaftsdienst Ingenieure
& Architekten. Ich freue mich auf einen intensiven Dialog.
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PS: Profitieren Sie schon in der
Testphase vom exklusiven
Online-Service mit
Archiv
und wichtigen Musterverträgen
zur HOAI 2009!
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Es schreibt Ihnen: Dipl.-Vw. Günter Göbel, Ressortleiter |
Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
kaum ein Planungsbüro rechnet die Honorare ab, die ihm eigentlich zustehen. Diese ernüchternde
Bilanz ziehen Honorarsachverständige am ersten Jahrestag der HOAI 2009.
Setzen Sie die Honorare durch, auf die Sie Anspruch haben. Vertrauen Sie dabei
auf den Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten. Er bietet Ihnen rechtssichere Lösungen zu den strittigen Honorarfragen, beispielsweise:
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Beleuchtungsplanung: Kosten sind auch ohne Mitwirkung anrechenbar. |
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Planung der technischen Anlagen bei Verkehrsanlagen: Auftraggeber
vertreten eine überholte Meinung. |
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Zeithonorare: Diese Sätze können Sie jetzt bei Auftraggebern durchsetzen. |
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Beauftragung ab Leistungsphase 5: Die Kostenberechnung ist nicht immer
zwingende Grundlage der Honorarermittlung |
Mein Angebot: Testen Sie den Wirtschaftsdienst jetzt kostenlos! Als Dankeschön erhalten Sie zusätzlich die höchstrichterlich anerkannten „Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009“ als PDF-Dokument.
Klicken Sie hier und profitieren Sie ab sofort. Ich freue mich
auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Vw. Günter Göbel
Ressortleiter
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Die „Siemon-Einzelbewertungstabellen” als PDF-Dokument |
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Einzelbewertung von Planungsleistungen in der HOAI 2009:
Die höchstrichterlich anerkannten „Siemon-Tabellen”
Diese Sonderausgabe bringt Ihnen eine wesentliche Erleichterung
für viele Honorarberechnungsfälle. Denn der Einsatz von Einzelbewertungstabellen
wird in der Praxis öfter vonnöten sein. Dafür
sorgen nicht nur der neue § 8 Absatz 2 HOAI 2009, sondern vielfältigste
Anwendungsgebiete im Tagesgeschäft.
Die „Siemon-Tabellen“ sind nach ihrem Urheber, Dipl.-Ing. und
Architekt Klaus D. Siemon, öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten
benannt. Sie ermöglichen die Einzelbewertung in allen zentralen
Planbereichen. Sie basieren auf einer Vielzahl von abgewickelten
Verträgen und sind damit auch empirisch abgesichert. Und nicht
zu vergessen: Ihr Einsatz ist vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich
abgesegnet. |
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Lesen Sie im Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten u.a. folgende Beiträge:
- Zweifelsfragen zur HOAI 2009:
Antwort auf tausendundeine Frage
Die Anwendung im Tagesgeschäft führt
dazu, dass beinahe täglich neue Fragen zur
HOAI 2009 auftauchen. Der Wirtschaftsdienst
liefert alle Antworten. Die folgenden Beispiele
stehen stellvertretend dafür.
- Abrechnung der Beleuchtung
in der HOAI 2009
Hätten Sie's gewusst: Die Kosten der Beleuchtung
sind in der HOAI 2009 beim Objektplaner
selbst dann anrechenbar, wenn er bei der
Planung oder Bauüberwachung nicht mitwirkt.
Alles weitere steht im Wirtschaftsdienst.
- Technische Anlagen in Verkehrsanlagen:
Öffentliche Auftraggeber missachten HOAI
Bei der Abrechnung der technischen Anlagen
in Verkehrsanlagen drohen Honorarverluste.
Öffentliche Auftraggeber haben nämlich in
internen Anweisungen die Neue HOAI noch
nicht berücksichtigt und vertreten überholte
Ansichten. Darauf sollten Sie gefasst sein und
abrechnen, was Ihnen zusteht.
- Zeithonorar: Welche Sätze sind durchsetzbar?
Immer wieder wird gefragt, welche Stundensätze
nach der Abschaffung der verbindlichen
HOAI-Sätze auskömmlich sind und mit
welchen Argumenten man Auftraggeber
überzeugt. Der Wirtschaftsdienst zeigt Ihnen,
wie Sie garantiert zum Ziel kommen.
- Beauftragung nach der Lph 5:
Auf welcher
Kostenbasis wird das Honorar berechnet?
Die Kostenberechnung nach der Leistungsphase
3 ist in der HOAI allein maßgeblich für
das Honorar. Doch gilt das auch, wenn man
erst ab der Lph 5 aufwärts beauftragt wird
und die Kostenberechnung längst überholt
ist? Erfahren Sie im Wirtschaftsdienst, wie
Sie hier zum gerechten Honorar kommen.
- Bürokostenvergleich 2009:
Profitieren Sie
von Auswertungen für konkrete Planbereiche
Ein besonderes
Highlight: Eine Auswertung des Bürokostenvergleichs
2009 heruntergebrochen auf die
einzelnen Planbereiche. Ihr Vorteil: Erstmals
können Sie Ihr Büro nur mit Büros aus dem gleichen Planbereich vergleichen.
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Nutzen Sie die 3 Vorteile des Online-Service |
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1. |
Archiv
Jederzeit schneller Zugriff auf alle Ausgaben
seit 2002
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| 2. |
Dokumenten-Sammlung
Wichtige Checklisten und Arbeitshilfen:
- 26 Musterverträge zur HOAI 2009
(für alle Planbereiche)
- Vorlagen zur Erfüllung der Pflicht nach § 3
Nummer 8 HOAI (Abstimmung der Ergebnisse
jeder Lph mit dem Auftraggeber)
- Muster-Entscheidungsvorlage zur
Abrechnung von Planungsänderungen
- Wichtige Dokumente für das Personalmanagement
(Fortbildungsvereinbarung,
Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarung, etc.)
- über 50 weitere Dokumente/Arbeitshilfen
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| 3. |
Datenbank dejure.org
Neu – Ab sofort mit kostenloser
Verlinkung zu dejure.org
Die Beiträge der Archivausgaben sind
direkt mit der Datenbank von dejure.org
verlinkt. Ihr Vorteil: Zur vertiefenden
Recherche können Sie direkt auf die
in den Beiträgen zitierten Gesetze und
Urteile zugreifen.
Die Datenbank von www.dejure.org
umfasst zurzeit
- rund 270 Gesetze aus fast allen
Rechtsgebieten,
- über 450.000 Entscheidungen,
- davon über 400.000 im Volltext und
kostenlos (zu 95 %).
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x Nutzen für Sie |
Der Wirtschaftsdienst unterstützt Sie mit konkreten Gestaltungsempfehlungen und rechtssicheren Musterverträgen zum Schwerpunktthema „HOAI 2009”.
Der Wirtschaftsdienst setzt Maßstäbe im Honorar- und Vertragsrecht, die vom Bundesgerichtshof
anerkannt worden sind (z.B. Siemon-Einzelbewertungstabellen).
Mit jeder Ausgabe erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und praktische
Arbeitshilfen wie Checklisten, Musterschreiben oder Musterformulierungen.
Ein exklusiver Online-Bereich für Abonnenten hält alle wichtigen Arbeitshilfen und
Checklisten zur direkten Anwendung in der Praxis bereit.
Kurz, knapp, auf den Punkt gebracht. Das ist das zentrale Leitbild unserer Berichterstattung.
30 Minuten im Monat genügen, und Sie sind bestens informiert.
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