Ein Jahr Neue HOAI – So setzen Sie Ihre Honoraransprüche konsequent durch und sichern sich bis 25 % mehr Umsatz!


Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten: Jetzt kostenlos testen + Gratis-Sonderausgabe

„Ich empfehle Ihnen den Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten, weil dahinter eine Redaktion steht, die Ihre Interessen, Ihre Bedürfnisse und auch Ihre Nöte wirklich kennt. Ihr Erfolg ist unser Ziel. Unser Anspruch ist es, Ihnen so viele Anregungen zur Honorar- und Vertragsgestaltung sowie zur Führung Ihres Unternehmens zu liefern wie keine andere Fach- oder Kammerzeitschrift. Und das in einer Qualität und Praxisnähe, die ihresgleichen sucht. Testen Sie den Wirtschaftsdienst “Ingenieure & Architekten. Ich freue mich auf einen intensiven Dialog.

Testen Sie jetzt Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten


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Testphase vom exklusiven
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und wichtigen Musterverträgen
zur HOAI 2009!

Günter Göbel
Es schreibt Ihnen: Dipl.-Vw.
Günter Göbel,
Ressortleiter

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

kaum ein Planungsbüro rechnet die Honorare ab, die ihm eigentlich zustehen. Diese ernüchternde Bilanz ziehen Honorar­sachverständige am ersten Jahrestag der HOAI 2009.

Setzen Sie die Honorare durch, auf die Sie Anspruch haben. Vertrauen Sie dabei auf den Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten. Er bietet Ihnen rechtssichere Lösungen zu den strittigen Honorarfragen, beispielsweise:

haken Beleuchtungsplanung: Kosten sind auch ohne Mitwirkung anrechenbar.
haken Planung der technischen Anlagen bei Verkehrsanlagen: Auftraggeber vertreten eine überholte Meinung.
haken Zeithonorare: Diese Sätze können Sie jetzt bei Auftraggebern durchsetzen.
haken Beauftragung ab Leistungsphase 5: Die Kostenberechnung ist nicht immer zwingende Grundlage der Honorarermittlung

Mein Angebot: Testen Sie den Wirtschaftsdienst jetzt kostenlos! Als Dankeschön erhalten Sie zusätzlich die höchstrichterlich anerkannten „Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009“ als PDF-Dokument.

Klicken Sie hier und profitieren Sie ab sofort. Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Günter Göbel
Dipl.-Vw. Günter Göbel
Ressortleiter

Die „Siemon-Einzelbewertungstabellen” als PDF-Dokument

Einzelbewertung von Planungsleistungen in der HOAI 2009: Die höchstrichterlich anerkannten „Siemon-Tabellen”

Diese Sonderausgabe bringt Ihnen eine wesentliche Erleichterung für viele Honorarberechnungsfälle. Denn der Einsatz von Einzelbewertungstabellen wird in der Praxis öfter vonnöten sein. Dafür sorgen nicht nur der neue § 8 Absatz 2 HOAI 2009, sondern vielfältigste Anwendungsgebiete im Tagesgeschäft.

Die „Siemon-Tabellen“ sind nach ihrem Urheber, Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten benannt. Sie ermöglichen die Einzelbewertung in allen zentralen Planbereichen. Sie basieren auf einer Vielzahl von abgewickelten Verträgen und sind damit auch empirisch abgesichert. Und nicht zu vergessen: Ihr Einsatz ist vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich abgesegnet.


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Lesen Sie im Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten u.a. folgende Beiträge:

  • Zweifelsfragen zur HOAI 2009: Antwort auf tausendundeine Frage
    Die Anwendung im Tagesgeschäft führt dazu, dass beinahe täglich neue Fragen zur HOAI 2009 auftauchen. Der Wirtschaftsdienst liefert alle Antworten. Die folgenden Beispiele stehen stellvertretend dafür.
  • Abrechnung der Beleuchtung in der HOAI 2009
    Hätten Sie's gewusst: Die Kosten der Beleuchtung sind in der HOAI 2009 beim Objektplaner selbst dann anrechenbar, wenn er bei der Planung oder Bauüberwachung nicht mitwirkt. Alles weitere steht im Wirtschaftsdienst.
  • Technische Anlagen in Verkehrsanlagen: Öffentliche Auftraggeber missachten HOAI
    Bei der Abrechnung der technischen Anlagen in Verkehrsanlagen drohen Honorarverluste. Öffentliche Auftraggeber haben nämlich in internen Anweisungen die Neue HOAI noch nicht berücksichtigt und vertreten überholte Ansichten. Darauf sollten Sie gefasst sein und abrechnen, was Ihnen zusteht.
  • Zeithonorar: Welche Sätze sind durchsetzbar?
    Immer wieder wird gefragt, welche Stundensätze nach der Abschaffung der verbindlichen HOAI-Sätze auskömmlich sind und mit welchen Argumenten man Auftraggeber überzeugt. Der Wirtschaftsdienst zeigt Ihnen, wie Sie garantiert zum Ziel kommen.
  • Beauftragung nach der Lph 5:
    Auf welcher Kostenbasis wird das Honorar berechnet?

    Die Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 ist in der HOAI allein maßgeblich für das Honorar. Doch gilt das auch, wenn man erst ab der Lph 5 aufwärts beauftragt wird und die Kostenberechnung längst überholt ist? Erfahren Sie im Wirtschaftsdienst, wie Sie hier zum gerechten Honorar kommen.
  • Bürokostenvergleich 2009:
    Profitieren Sie von Auswertungen für konkrete Planbereiche

    Ein besonderes Highlight: Eine Auswertung des Bürokostenvergleichs 2009 heruntergebrochen auf die einzelnen Planbereiche. Ihr Vorteil: Erstmals können Sie Ihr Büro nur mit Büros aus dem gleichen Planbereich vergleichen.

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Nutzen Sie die 3 Vorteile des Online-Service

1.

Archiv
Jederzeit schneller Zugriff auf alle Ausgaben seit 2002

2. Dokumenten-Sammlung

Wichtige Checklisten und Arbeitshilfen:

  • 26 Musterverträge zur HOAI 2009 (für alle Planbereiche)
  • Vorlagen zur Erfüllung der Pflicht nach § 3 Nummer 8 HOAI (Abstimmung der Ergebnisse jeder Lph mit dem Auftraggeber)
  • Muster-Entscheidungsvorlage zur Abrechnung von Planungsänderungen
  • Wichtige Dokumente für das Personalmanagement (Fortbildungsvereinbarung, Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarung, etc.)
  • über 50 weitere Dokumente/Arbeitshilfen
3. Datenbank dejure.org

Neu – Ab sofort mit kostenloser Verlinkung zu dejure.org

Die Beiträge der Archivausgaben sind direkt mit der Datenbank von dejure.org verlinkt. Ihr Vorteil: Zur vertiefenden Recherche können Sie direkt auf die in den Beiträgen zitierten Gesetze und Urteile zugreifen.

Die Datenbank von www.dejure.org umfasst zurzeit

  • rund 270 Gesetze aus fast allen Rechtsgebieten,
  • über 450.000 Entscheidungen,
  • davon über 400.000 im Volltext und kostenlos (zu 95 %).

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5x Nutzen für Sie

1Der Wirtschaftsdienst unterstützt Sie mit konkreten Gestaltungsempfehlungen und rechtssicheren Musterverträgen zum Schwerpunktthema „HOAI 2009”.

2Der Wirtschaftsdienst setzt Maßstäbe im Honorar- und Vertragsrecht, die vom Bundesgerichtshof anerkannt worden sind (z.B. Siemon-Einzelbewertungstabellen).

3Mit jeder Ausgabe erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Arbeitshilfen wie Checklisten, Musterschreiben oder Musterformulierungen.

4Ein exklusiver Online-Bereich für Abonnenten hält alle wichtigen Arbeitshilfen und Checklisten zur direkten Anwendung in der Praxis bereit.

5Kurz, knapp, auf den Punkt gebracht. Das ist das zentrale Leitbild unserer Berichterstattung. 30 Minuten im Monat genügen, und Sie sind bestens informiert.


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Wenn ich den Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten nach dem Test regelmäßig beziehen möchte, brauche ich nichts weiter zu veranlassen. Ich erhalte den Informationsdienst dann für 93 € pro Bezugshalbjahr inklusive Porto, Versand und Umsatzsteuer bequem per Post. Das Abonnement kann ich jederzeit zum Quartalsende abbestellen. Wünsche ich kein Abonnement, reicht eine kurze schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der kostenlosen Ausgabe an: IWW-Institut, Abonnenten-Service, Postfach 91 61, 97091 Würzburg, Fax 0931 4170-463, E-Mail abo@iww.de.

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